Spitzlei GmbH Abrechnungsservice - Rundschreiben AR.Nr. 11/19 des BZP zum neuen Muster 4
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Rundschreiben AR.Nr. 11/19 des BZP zum neuen Muster 4

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Neues Muster 4 für Krankenfahrten gilt ab 01. 04. 2019 zwingend: Kurzanleitung und weitere Infos. Achtung bei danach verordneten Fahrten mit altem Verordnungsformular!

Sehr geehrte Damen und Herren,
für die Verordnung von Krankenfahrten gilt ab dem 01. 04. 2019 ein neues Verordnungsformular


Sehr geehrte Damen und Herren,

für die Verordnung von Krankenfahrten gilt ab dem 01. 04. 2019 ein neues Verordnungsformular, das neue "Muster 4".

Die Vorsitzende des Ausschusses "Krankenfahrten und Kooperation", Frau Gisela Spitzlei, hat hierzu eine kompakte Gebrauchsanleitung zur Verfügung gestellt, die Sie als pdf-Datei in Anlage erhalten.

Das neue Formular - im Format von DIN A 5 quer auf DIN A 5 hoch umgestellt - wird vielfach wegen mangelnder Praktikabilität, als fehlerhaft und nicht gesetzeskonform kritisiert. Obwohl - oder gerade weil - dessen Entwicklung sich lange hingezogen hat, wurden aktuelle Gesetzesänderungen dort gar nicht berücksichtigt.

Konkret geht es dabei um eine zum 01.01.2019 eingeführte Genehmigungserleichterung (die dann auch für Serienfahrten für diesen Personenkreis gilt), die durch das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) bei Personen mit bestimmten Merkzeichen bzw. Mobilitätseinschränkungen zum Tragen kommt. Dazu zählen die Merkzeichen "aG", "BI" oder "H", oder eine Einstufung in den Pflegegrad 4 oder 5 oder eine Einstufung in Pflegegrad 3 in zusätzlicher Kombination mit einer dauerhaften Beeinträchtigung der Mobilität. Ebenso unter diese Gruppe fallen seit Anfang des Jahres versicherte Personen, die bis 31. 12.2016 in die Pflegestufe Il und ab 01. 01.2017 mindestens in den Pflegegrad 3 eingestuft sind. Bei diesen genannten Personen müssen Krankenfahrten von den Kassen nicht mehr gesondert genehmigt werden, sondern hier greift eine gesetzliche Genehmigungsfiktion. Im Vordruck zum "neuen" Muster 4 tauchen diese Merkmale / Gruppen allerdings noch unter "Genehmigungspflichtigen Fahrten" auf.

Gleichwohl müssen nach Aussage auch der Krankenkassen-Spitzenverbände ab dem 01.04.2019 die Vertragsärzte die "neuen" Muster 4 verwenden. Die "alten" Muster 4 verlieren ihre Gültigkeit, einen Ubergangszeitraum gibt es nicht.

Begründet wird dies beispielsweise vom AOK-Bundesverband damit, dass sich das Muster 4 grundsätzlich geändert hat. Neben dem Formatwechsel wurden auch datenschutzrechtliche Anpassungen vorgenommen, die einen Wechsel nötig machen. So haben Datenschützer seit langem kritisiert, dass in dem "alten" Muster Diagnosen vermerkt sind, was bei dem "neuen" nicht der Fall ist.

Der GKV-Spitzenverband sagt aus, dass die Praxisverwaltungssysteme in den Arztpraxen zum 01. 04. 2019 auf das neue Format umgestellt werden und es den Vertragsärzten ab dem 01. 04. 2019 gar nicht mehr möglich sei, die alten Muster zu verwenden.

Es ist deshalb damit zu rechnen, dass alte Vordrucke, die ab Datum April 2019 ausgestellt werden, dann von den Krankenkassen als nicht abrechnungsfähig zurückgewiesen werden könnten. Wir empfehlen deshalb grundsätzlich, auf eine Transportverordnung auf dem neuen Formular zu bestehen.

Denn hierzu gibt es unterschiedliche Aussagen von den einzelnen Kassen. So sagt der AOK-Bundesverband aus, dass die Frage der Akzeptanz jeder einzelnen AOK obliegt. Es bleibt zu hoffen, dass hier und bei anderen Kassen der gesunde Menschenverstand obsiegt. Denn alle Erfahrungen aus der Vergangenheit zeigen, dass die alten Formulare meist eben doch noch lange verwendet werden.

Im Zweifel sollten Sie - sofern eine Transportverordnung nach neuem Muster nicht zu erlangen ist - sich also mit der betroffenen Krankenkasse in Verbindung setzen oder an Ihren Landesverband wenden. Falls sich die Zweifel auf diesem Weg nicht ausräumen lassen, kann auch das Barkassieren der Fahrt bei dem Versicherten mit Verweis auf die Krankenkasse ein letztes Mittel sein.

Frau Spitzlei arbeitet derzeit noch an einem Update der Broschüre "Verordnung einer Krankenbeförderung - ist alles richtig?", die in Kürze erscheinen soll. Diese wird über den Vogel-Verlag oder über www.arz-spitzlei.de bestellbar sein.

Mit freundlichen Grüßen
Frederik Wilhelmsmeier