Spitzlei GmbH Abrechnungsservice - Wie bekomme ich die Patientenbestätigung zur Datenverwendung für die Abrechnung?
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Wie bekomme ich die Patientenbestätigung zur Datenverwendung für die Abrechnung?

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Mit Inkrafttreten der europaweit geltenden DSGVO ist die Einwilligung des Patienten zur zweckgebundenen Verwendung seiner Daten für die Abrechnung einer Krankenfahrt mit dem Kostenträger (z.B. Krankenkasse, BG, DRV etc.) unbedingt erforderlich.


Natürlich wird der Fahrer dem Fahrgast mitteilen, dass er die Daten des Patienten zur Abrechnung der Fahrt zweckgebunden verwenden wird. Doch in einem Streitfall, wenn der Patient bestreitet darüber informiert worden zu sein, liegt die Beweispflicht dafür beim Unternehmer! Deshalb raten wir, bis zur Klärung der gesetzlichen Umsetzung und den ersten sich darauf beziehenden Präzidenzurteilen, sich die Einwilligung des Patienten schriftlich geben zu lassen.

Eine Lösung kann sein, dem Fahrgast die AGB (allgemeinen Geschäftsbedingungen) des Unternehmens auszuhändigen und sich dafür die Unterschrift geben zu lassen. Wieviele Ausfertigungen der AGB's wollen Sie im Auto mitnehmen - wieviele Diskussionen darüber werden die Fahrgäste beginnen ... ? Deshalb haben wir uns Gedanken über eine einfachere Lösung gemacht: eine Fahrtenbestätigung, die dies direkt belegen kann und Schwierigkeiten erst garnicht aufkommen lässt:

Eine Fahrtenquittung und eine Fahrtenliste, die diese Bestätigung als Text mit sich bringt

Muster einer Bestätigung

für Einzelfahrten

 

Fahrtenliste

 

Wir bieten ab dem 01.06.2018 Formulare an, die Ihnen bei der Einhaltung der Vorschriften durch die seit dem 25.05.2018 in Kraft getretenen EU DS-GVO helfen können.

Dies sind zwei multifunktionale Bestätigungen, eine für Einzelfahrten und eine Fahrtenliste für Serienfahrten (angeschlossene Unternehmen finden weitere Informationen hier).

Bei Fragen dazu wenden Sie sich bitte an Herrn Christ als Ansprechpartner