Die Knappschaft hatte vor kurzem informiert, dass sie neben den bereits genehmigungsfreien Krankenfahrten bei
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zusätzlich auf die Genehmigung von Krankenfahrten für
- Versicherte mit einer Pflegestufe 2 oder 3
- oder einem Merkzeichen aG, Bl oder H
zur ambulanten Behandlung verzichtet. Auch hier kann jetzt eine direkte Abrechnung der Krankenfahrten mit der Abrechnungsstelle der Knappschaft erfolgen.
Damit die bei der Knappschaft Versicherten nachweisen können, dass sie zu einem der Personenkreise gehören, werden Genehmigungsausweise an die Versicherten herausgeben.
Der Ausweis kann zwar nicht die ärztliche Verordnung ersetzen. Aber eine Rückfrage bei den Geschäftsstellen, ob der Versicherte zu dem Personenkreis gehört, ist nicht mehr erforderlich. Und der Genehmigungsausweis gibt die Sicherheit, dass die dort aufgeführten Fahrten in jedem Fall bezahlt werden.
Quelle: Knappschaft Bochum